


Im Tarifregister Nordrhein-Westfalen werden sämtliche Tarifverträge gesammelt, die im Land Nordrhein-Westfalen gültig sind. Diese können überregional oder auch regional eingeschränkt abgeschlossen worden sein. Sie bilden die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über Tarifverträge und deren Inhalte sowie für arbeitsmarkt-, tarif- und strukturpolitische Analysen für ganz Nordrhein-Westfalen.
Das Tarifregister informiert regelmäßig über:
Informationen im Internet: www.tarifregister.nrw.de
Der Landesschlichter leitet das Tarifregister des Landes Nordrhein – Westfalen. Gemäß § 6 des Tarifvertragsgesetzes werden im Tarifregister die abgeschlossenen Tarifverträge eingetragen.
Die Institution des Landesschlichters wurde In der Nachkriegszeit von den damaligen Alliierten eingerichtet.
In der Tarifgeschichte Nordrhein-Westfalens konnte durch das Bestellen des Landesschlichters eine Vielzahl von Arbeitsniederlegungen und Streiks begrenzt oder vermieden werden.
Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Länder, deren Landesregierung dieses für die Tarif- und Betriebsparteien kostenlose Angebot auch heute noch aktiv anbietet. Der Landesschlichter wird als unparteiischer und neutraler Moderator und Schlichter dann aktiv, wenn die Sozialpartner oder die Betriebsparteien dies freiwillig und gemeinsam wünschen.
Informationen im Internet: www.landesschlichter.nrw.de
Weitere Internetangebote des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums:
www.arbeitsschutz.nrw.de
www.arbeit-demografie.nrw.de
www.komnet.nrw.de
www.mobbingline.nrw.de