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Zuwanderergruppen

In dieser Rubrik finden sie wichtige Informationen zum Thema deutschstämmige und ausländische Zuwanderinnen und Zuwanderer in unserem Bundesland:

Spätaussiedler und Familienangehörige ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ("Gastarbeiter")
Aufnahme aus humanitären Gründen

Spätaussiedler und Familienangehörige

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -) in der Regel deutsche Volkszugehörige, die die Staaten Ost- und Südosteuropas nach dem 31. Dezember 1992 in einem gelenkten Aufnahmeverfahren verlassen und in Deutschland innerhalb von sechs Monaten einen neuen Wohnsitz begründen. Die maßgebenden Voraussetzungen für diesen Rechtsstatus enthält das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den §§ 4 bis 6 (rechtliche Kriterien wie Abstammung, Bekenntnis, Sprache usw.).

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Bundesvertriebenengesetz

Spätaussiedler und deren Familienangehörige werden vom Bundesverwaltungsamt dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Aufnahmequote (ca. 22 v.H.) zugewiesen. Das Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36) leitet nach der Verteilungsentscheidung des Bundesamtes und im Einvernehmen mit den Städten die Spätausgesiedelten unmittelbar in die nordrhein-westfälischen Aufnahmegemeinden. Hierbei kommen in erster Linie die Wohnortwünsche der Spätausgesiedelten, deren verwandtschaftliche bzw. gesellschaftliche Beziehungen sowie die vor Ort gegebenen Möglichkeiten der Integration in das berufliche, kulturelle und soziale Leben zum Tragen.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Kompetenzzentrum für Integration

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ("Gastarbeiter")

Diese Personengruppe umfasst

Seit mehr als fünf Jahrzehnten leben ausländische Arbeitsmigranten mit ihren Familien in Deutschland.

Es begann 1955 mit der Anwerbung von Italienern. Aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland wurden 1960 Anwerbevereinbarungen mit Spanien und Griechenland abgeschlossen. Im Jahr 1961 wurden die Verhandlungen mit der Türkei zu einem positiven Ende geführt, aus der sich der größte Teil der ausländischen Arbeitnehmer rekrutieren sollte. 1963 folgte Marokko und 1964 Portugal. Nach dem Ende der DDR "erbte" die BRD die dort eingewanderten ehemaligen Vertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer aus Vietnam, Mozambik und Angola.

Die meisten der klassischen Arbeitsmigranten kamen aus ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Ihre Migration war kurzfristig geplant. Ihr Ziel war es, eine bessere Zukunft für sich und ihre Familien im Herkunftsland zu erreichen. Das gesamte Leben wurde auf das Ziel der Rückkehr ausgerichtet, die Ersparnisse ins Herkunftsland geschickt und dort in Haus- und Landkauf angelegt. Von Anfang an bleiben wollte nur eine Minderheit.

Mittlerweile ist für die Meisten die kurzfristig geplante Migration zu einem Daueraufenthalt geworden. 45,6 % der in Nordrhein-Westfalen lebenden Erwachsenen mit ausländischem Pass sind mehr als 20 Jahre hier. Ihre Kinder und Enkel sind hier geboren und zu einem Teil der deutschen Gesellschaft geworden. Deutschland bildet für die meisten dieser Menschen schon längst den Lebensmittelpunkt. Viele Zuwanderinnen und Zuwanderer, auch die älteren unter ihnen, wollen auch langfristig in Deutschland bleiben. Gründe hierfür sind auch die bessere medizinische Versorgung in Deutschland, die Tatsache, dass die Kinder hier geboren und aufgewachsen sind und hier bleiben werden, die veränderten Verhältnisse in den Herkunftsländern sowie weitgehender Abbruch der meisten Kontakte.

Aus einem ehemals vorübergehenden und provisorischen Aufenthalt ist eine Einwanderung auf Dauer geworden.

Aufnahme aus humanitären Gründen

Hierzu gehören ausländische Flüchtlinge, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung der besonderen politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Daueraufenthaltsrecht nach den §§ 22, 23 Aufenthaltsgesetz im Bundesgebiet aufgenommen und auf die Länder verteilt werden.

In Nordrhein-Westfalen weist das zuständige Kompetenzzentrum für Integration die Neuzuwandererinnen und Neuzuwanderer im Einvernehmen mit den Kommunen und ggf. den Interessenverbänden hauptsächlich nach den Wohnortwünschen und nach den verwandtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Beziehungen den einzelnen Aufnahmegemeinden zu.

Diese Zuwanderergruppe umfasst im Einzelnen:

In Nordrhein-Westfalen legt das Kompetenzzentrum für Integration für diese Neuzuwandererinnen und Neuzuwanderer den zukünftigen Wohnort in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung sowie den Betreuungsorganisationen und ggf. auch den Interessenverbänden vor Ort hauptsächlich nach den Wohnortwünschen, den verwandtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Beziehungen der Zugewanderten sowie nach der örtlichen Verfügbarkeit von notwendigen Betreuungsmaßnahmen fest.

Auf diesem Wege haben zum Beispiel 541 besonders schutzbedürftige Personen aus dem Irak, die zunächst Zuflucht in Syrien und Jordanien gefunden hatten, in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 und 2010 eine neue Heimat gefunden.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Kompetenzzentrum für Integration