


Bezirksregierungen
Arnsberg
59821 Arnsberg, Seibertzstr. 1
Bezirksregierung Arnsberg
Detmold
32756 Detmold, Leopoldstr. 15
Bezirksregierung Detmold
Düsseldorf
40474 Düsseldorf, Cecilienallee 2
Bezirksregierung Düsseldorf
Köln
50667 Köln, Zeughausstr. 2-10
Bezirksregierung Köln
Münster
48143 Münster, Domplatz 1-3
Bezirksregierung Münster
Hauptstelle RAA
Landesintegrationsrat (LAGA NRW)
Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen
Kompetenzzentrum für Integration
Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung Essen (ZfTI)
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Träger der freien Wohlfahrtspflege
RAA steht für „Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien".
Interkulturelles Miteinander als Chance für die Entwicklung aller Kinder, für hier geborene, hier aufgewachsene und zugewanderte Kinder - gleich welcher Herkunft sie sind: Dafür entwickeln die RAA Programme und Projekte und setzen diese in Kooperation mit Partnern wie Kindertagesstätten, Schulen, Jugendämtern, Kammern von Industrie und Handwerk und Berufsberatung um.
Die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien sind Einrichtungen von Kommunen und Kreisen, gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen.
1980 wurden in Nordrhein-Westfalen die ersten dieser Regionalstellen eingerichtet. Heute gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits 27 RAA.
Hier geht es zur RAA Hauptstelle:
Die LAGA NRW ist ein Forum, das die Interessen und Anliegen der kommunalen Migrantenvertretungen aufgreift und dadurch ihre Arbeit vor Ort unterstützt und verbessert. Das Integrationsministerium Nordrhein-Westfalen fördert die LAGA NRW auch finanziell seit dessen Gründung im Jahr 1996.
Weitere Informationen finden Sie unter
Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-3612
Aufgabe
Der Landesbeirat hat die Landesregierung in Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen zu unterrichten und - vor allem in Fragen der Aufnahme, der Unterbringung, der sprachlichen, schulischen, beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung - sachverständig zu beraten. Er soll die Interessen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler in der Öffentlichkeit vertreten und bei ihnen Verständnis für die Maßnahmen der Behörden wecken.
Die Amtsdauer des Landesbeirates beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre. Den Vorsitz im Landesbeirat führt die Staatssekretärin für Integration beim Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Geschäftsstelle des Landesbeirates ist bei dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ansässig.
Zusammensetzung
Der Landesbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
Alle Mitglieder werden vom Integrationsministerium berufen.
Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 - Kompetenzzentrum für Integration
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel. 02931 / 82-2900
Fax 02931 / 82-2909
E-Mail: poststelle[at]bezreg-arnsberg.nrw.de
Besuchsanschrift:
Schloßstraße 14
59821 Arnsberg
Am 1. Januar 2008 ist die ehemalige Landesstelle Unna-Massen als Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration – in die Bezirksregierung Arnsberg eingegliedert worden. Ihre ursprünglichen Aufgaben sind an das Kompetenzzentrum für Integration übergegangen. Hierzu gehört weiterhin die Verteilung der Spätaussiedler und jüdischen Zuwanderer auf die 396 Kommunen des Landes.
Im Rahmen der bereits schon in anderen Bundesländern praktizierten Direktverteilung agiert das Kompetenzzentrum für Integration als Koordinierungsstelle und Bindeglied zwischen den Zuwanderinnen und Zuwanderern und den Aufnahmekommunen in Fortsetzung seiner seit Jahrzehnten bewährten Arbeit als Aufnahme- und Verteilstelle. Die Möglichkeiten der Vor-Ort-Unterbringung werden unter verstärkter kooperativer Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, den Aufnahmegemeinden und weiteren Integrationsakteuren ausgeschöpft.
Das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) ist wie bereits die Landesstelle mit weitergehenden integrativen Aufgaben befasst. Dabei spielen Förderprogramme des Landes eine Rolle, die sich mit Maßnahmen der Integration von zugewanderten Menschen in den Kommunen Nordrhein-Westfalens befassen. Hervorzuheben sind hier das Landesprogramm KOMM-IN, für das das KfI Bewilligungsbehörde ist, sowie die Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.. Das Kompetenzzentrum ist auch für die landesweite Förderung von interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben zuständig und führt zudem zu einzelnen Programmen Evaluationen und Controllingverfahren durch.
Die Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz und Programme wie ZWAR (Zwischen Arbeit und Ruhestand) gehören ebenso zum Aufgabenspektrum. Neben der Bewilligung stehen dabei auch die Beratung und Unterstützung von Kommunen und Trägern im Mittelpunkt der Arbeit. Weiterhin gehört zu dem Aufgabenspektrum die Entscheidung über die besondere Zuwendung / Opferpension für Betroffene mit Wohnsitz im Regierungsbezirk Arnsberg, die in der damaligen DDR unrechtmäßig inhaftiert waren.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Seminare, Fachtagungen und Weiterbildungen für Migrantenselbstorganisationen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verwaltungen und Verbänden im Kontext von Projektförderung, Multiplikatorenschulung und integrationsrelevanten Fragestellungen.
In anderen Feldern erarbeitet das KfI auf Grundlage bereits bestehender Aufgaben Strukturen und Kenntnisse, um z.B. im Bereich der interkulturellen Kompetenz und des Wissenstransfers ein kundenorientierter und servicebewusster Dienstleister für Zugewanderte, Fachleute und alle interessierten Bürger zu sein.
Für die Zukunft soll das Kompetenzzentrum für Integration in besonderem Maße Kommunen, Institutionen, Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte begleiten, helfen und durch Beratung den Integrationsprozess landesweit fördern. Dazu gehört insbesondere auch, den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen zu unterstützen und dadurch Vorurteile sowie Denkbarrieren abzubauen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Kompetenzzentrum für Integration
Minister Guntram Schneider ist der Vorsitzende des Kuratoriums der Landesstiftung. Aufgabe des ZfTI ist es, durch Forschungsvorhaben, Untersuchungen und andere Informationsmöglichkeiten vertiefte Kenntnisse über das Leben der türkeistämmigen und der deutschen Bevölkerung, aber auch über das anderer Zuwanderergruppen vor allem in Nordrhein-Westfalen zu vermitteln, um dadurch Hilfen für die Integration zu geben. Die Stiftung soll ferner mit dazu beitragen, engere Kontakte zwischen den Menschen in Deutschland, besonders in Nordrhein-Westfalen, und den Zugewanderten insbes. türkischer Herkunft zu knüpfen und damit einen konstruktiven Beitrag für die Beziehungen zwischen beiden Ländern leisten.
Das ZfT wird vom Integrationsministerium institutionell gefördert.
Seit 1999 führt das ZfTI einmal jährlich eine standardisierte Mehrthemenbefragung der türkischen Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Integrationsministeriums durch.
Weitere Informationen finden Sie unter
Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung Essen (ZfTI)
In der Arbeitsgemeinschaft sind folgende Spitzenverbände vertreten:
Weitere Informationen finden Sie unter
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Träger der freien Wohlfahrtspflege
Anschriften und Adressen der Wohlfahrtsverbände finden Sie hier (PDF)