


Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen relevanten Bereichen der Gesellschaft ist ein übergeordnetes Ziel der Behindertenpolitik. Menschen mit Behinderung sollen ein selbst bestimmtes Leben führen können und zur selbstständigen Lebensführung befähigt und ermutigt werden. Mit der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird dafür ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konfrontiert das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderungen sowie die gesamte Gesellschaft mit neuen Herausforderungen: Die Schaffung inklusiver Strukturen, um Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Hier spielt das „Wohnen“ als elementares Grundbedürfnis des Menschen eine zentrale Rolle. Dabei steht hier immer mehr das private Leben in der eigenen Häuslichkeit und nicht mehr die Unterbringung in Sondereinrichtungen im Mittelpunkt. Am 14. Juli 2011 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen eine Fachveranstaltung mit dem Thema „Inklusives Wohnen - leicht gemacht?!“ statt. Unten finden Sie die Dokumentation zur Veranstaltung.
Dokumentation zur Fachveranstaltung mit dem Thema „Inklusives Wohnen - leicht gemacht?!“
Behinderte Menschen müssen die Chance haben, auch außerhalb einer stationären Einrichtung ein möglichst selbst bestimmtes Leben in ihrer Heimatgemeinde zu führen. Dazu müssen allerdings vor Ort ausreichend ambulante Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sein.
Um hier zu Verbesserungen zu gelangen, wurde die Zuständigkeit in der Eingliederungshilfe für das selbständige Wohnen behinderter Menschen zeitlich befristet bei den Landschaftsverbänden – den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe – zusammengeführt. Diese Frist ist Ende 2008 um weitere fünf Jahre verlängert worden. Wissenschaftlich begleitet wurde der Prozess vom „Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste“ (ZPE) der Universität Siegen.
Die Untersuchung war so angelegt, dass erste Ergebnisse bereits frühzeitig an die beteiligten Akteure zurückgemeldet werden konnten. Damit war es möglich, bereits während der Untersuchungsphase das Handeln den Erfordernissen anzupassen. Die Zwischenberichte zeigten bereits, dass nun deutlich mehr Menschen ambulante Hilfen in Anspruch nahmen. Und: Der Ausbau stationärer Plätze konnte gebremst werden.
Abschlussbericht zum Projekt (PDF)
Dokumentation der Tagung zum Abschlussbericht (PDF)
1. Zwischenbericht zum Projekt (PDF)
2. Zwischenbericht zum Projekt (PDF)
Weitere Informationen im Internet: www.uni-siegen.de
Das „Persönliche Budget" ist eine neue Variante der Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Anstelle der bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen kann nun auch ein Budget - also ein Geldbetrag - gewählt werden. Damit werden die Empfänger in die Lage versetzt, ihren persönlichen Hilfebedarf eigenverantwortlich und selbst bestimmt zu organisieren. Darüber hinaus ist es im Rahmen des „Persönlichen Budgets" auch möglich, Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger in einem so genannten „Trägerübergreifenden Budget" zu bündeln.
Broschüre „Persönliches Budget - Antworten auf häufig gestellte Fragen"
Dokumentation einer Fachtagung zum Persönlichen Budget (PDF)
Informationen des Landesbehindertenbeauftragten: www.lbb.nrw.de
Informationen des Bundessozialministeriums: www.budget.bmas.de