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Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit"

Mittagessen in der Ganztagsschule – rund 90.000 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen wurden mit finanzieller Unterstützung des Landes satt. Das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“, für das die Landesregierung 2010 rund 19,3 Millionen und 2011 rund 20 Millionen Euro bereitgestellt hatte, unterstützte gezielt einkommensschwache Familien. Da das ab 1. Januar 2011 geltende Bildungs- und Teilhabepaket einem wesentlich größeren Personenkreis die Teilhabe am gemeinsamen Mittagessen ermöglicht, ist dieser Landesfonds zum 31. Juli 2011 ausgelaufen und wird ersetzt durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“.

 

Informationen und Hinweise

Landesfonds - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Einführung des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ hat bei Eltern, Lehrern und Schulträgern zu vielen Fragen geführt. Insbesondere wurde um Informationen zum Verfahren, zu den Bezugsberechtigten, zu Bemessungsgrundlagen und zu Elternbeiträgen gebeten. Die Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs) sind in einer PDF-Datei zusammengestellt worden und werden kontinuierlich aktualisiert.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)FAQs zum Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit" (PDF) 

Förderrichtlinien – Grundlagen der finanziellen Unterstützung

Durch finanzielle Unterstützung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ sollte verhindert werden, dass einkommensarme Kinder bei der schulischen Mittagsverpflegung ungleich behandelt werden. Zudem sollen ihre Eltern dazu motiviert werden, ihren Nachwuchs in einer Ganztagsschule anzumelden.

Darüber hinaus war es Ziel des Landesfonds, Kinder und Jugendliche besser mit gesunder Ernährung vertraut zu machen  und ein angemessenes Sozialverhalten beim Essen zu fördern. Welche Voraussetzungen die jeweiligen Kommunen und Ersatzschulen erfüllen mussten, um in den Genuss der Förderung zu kommen, war in den Richtlinien und dem Umsetzungserlass festgelegt.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Förderrichtlinie (PDF)
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Umsetzungserlass (PDF)
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Erlass zur Verlängerung des Programms bis Juli 2011 (PDF)

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Muster für Antrag auf finanzielle Förderung (PDF)
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Anträge und Bewilligungen im Schuljahr 2010/2011 (PDF)  

Anrechnung von Zuschüssen – Auswirkung auf ALG II-Bezüge 

Für einige Diskussionen in der Fachwelt sorgte die Frage, ob der Zuschuss zum Mittagessen für bedürftige Kinder nicht direkt mit den Arbeitslosengeld II-Bezügen ihrer Eltern zu verrechnen sei – also: davon abgezogen werden müsse. Die Einschätzung der Ministerien auf Bundes- und Landesebene war in dieser Sache eindeutig: „Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht an den Leistungsempfänger gewährt wird und mit einem Eigenanteil der Eltern verknüpft ist. Eine Berücksichtigung als Einkommen scheidet daher aus."

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Schreiben des Bundessozialministeriums (PDF)
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Erlass des Landesarbeitsministeriums (PDF)