


Um auf die „Wechselfälle des Lebens“ vorbereitet zu sein, gibt es in Deutschland ein stabiles soziales Netz. So ist die Sozialversicherung für rund 90 Prozent der Bevölkerung Pflicht und sichert sie gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter, Pflegebedürftigkeit und Tod ab. Sozialhilfe für die Ärmsten und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind weitere Beispiele für soziale Absicherung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung engagiert sich darüber hinaus besonders für die Belange der Jüngsten, beispielsweise durch den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit".
Zuständig für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind grundsätzlich die Kommunen und Kreise. Sie sind nach dem Ordnungsbehördengesetz verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Seit 1996 unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Kommunen, aber auch private Träger und die Träger der freien Wohlfahrtspflege bei der Überwindung und der Bekämpfung von Obdachlosigkeit mit dem Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“.
Stichtage: 31. Januar und 31. Juli 2011
Im Rahmen des Aktionsprogramms stehen in begrenztem Umfang Projektmittel zur Durchführung von Modellprojekten zur Verfügung. Die Projektvergabe erfolgt jeweils nach Beratung mit der Koordinierungsgruppe, die im März und im September tagt.
Gefördert werden Projekte in fünf Handlungsfeldern mit den Förderschwerpunkten
Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte im Detail dem Förderkonzept des Aktionsprogramms.
Förderkonzept des Aktionsprogramms
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat V A 1
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Ein Internetportal informiert Grenzpendler über wichtige Fragen des Alltags: Wo muss ich Steuern zahlen? Kann ich meine Rentenansprüche mitnehmen? Wo muss ich mich anmelden? Das von den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen gemeinsam entwickelte Portal stellt übersichtlich alle für Grenzpendler wichtigen Informationen bereit.
Informationen im Internet: www.grenzpendler-info.de
Wer sich ehrenamtlich engagiert, verdient Anerkennung und den größtmöglichen Schutz. Daher ist der Kreis der ehrenamtlich Tätigen, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, jetzt erweitert worden. Mehr Menschen als bisher können auf den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung vertrauen.Über Neuerungen und Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen informiert ein aktuelles Faltblatt.
Faltblatt „Unfallversichert im Ehrenamt"
Altersvorsorge, Infos für Frauen
Altersvorsorge, Infos für Jugendliche
Betriebliche Altersvorsorge
Hilfe für Kinder in Not - Zwischenbericht der Landesregierung zur Arbeit des "Runden Tisches"
Hilfe für Kinder in Not - 2. Bericht der Landesregierung zur Arbeit des "Runden Tisches"
Sozialbericht, Kurzfassung
Sozialbericht, Langfassung
Sozialbericht, Prekäre Lebenslagen von Kindern
Strategien gegen Kinderarmut in Europa