Logo: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Startseite |
  2. Größer |
  3. Kleiner |
  4. Kontrast |
  5. Hilfen |
  6. Übersicht |
  7. Kontakt |
  8. Impressum
Drucker Drucken
Sie sind hier: Ministerium | Service | Presse | | |

Arbeitsminister Schneider: „Langzeitarbeitslose brauchen umfassende Beratung und Hilfe“

Land nimmt Förderung von Arbeitslosenberatungsstellen und -zentren wieder auf / Jährlich stehen fünf Millionen Euro bereit

Düsseldorf, 12.10.2010

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Landesregierung nimmt die Förderung von Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren wieder auf, die im Jahr 2008 von der Vorgängerregierung gegen massive Proteste eingestellt worden war. Arbeitsminister Guntram Schneider sagte heute (12. Oktober 2010) in Düsseldorf: „Damit setzen wir ein wichtiges Ziel aus der Koalitionsvereinbarung in die Tat um, denn gerade Langzeitarbeitslose brauchen umfassende Beratung und Hilfe.“

Ab dem 1. Januar 2011 können in allen Kreisen und kreisfreien Städten wieder Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen gefördert werden. Dafür stehen jährlich rund fünf Millionen Euro aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Erwerbslosenberatungsstellen informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Problemen und bieten auch Hilfestellung bei rechtlichen Fragen an. Sie eröffnen Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die dafür notwendigen Kontakte her. Arbeitslosenzentren bieten mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz vor allem soziale Kontakte und öffnen Türen zu weiterführenden Beratungsangeboten.

Die Beratungsstellen und Zentren wenden sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Darüber hinaus stehen sie auch offen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, für ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende und sogenannte „Aufstocker“ (Bezieher aufstockender Leistungen nach dem SGB II).

Das Land legt Wert darauf, dass die Einrichtungen über Erfahrung in der Arbeitslosenberatung sowie qualifiziertes Personal verfügen und sich einem Qualitätssicherungsverfahren unterziehen. Die Förderung setzt wie in der Vergangenheit einen Eigenanteil der Träger voraus. Anträge auf Landesförderung können ab sofort über die Regionalagenturen bei den Bezirksregierungen eingereicht werden. Die zuständigen Regionalagenturen finden sich im Internet: www.arbeit.nrw.de (unter Service / Ansprechpartner).

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Informationen zum Förderprogramm
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Hier finden sich die zuständigen Regionalagenturen